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   OVG Sachsen, 05.12.2013 - 1 C 1/12   

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https://dejure.org/2013,53930
OVG Sachsen, 05.12.2013 - 1 C 1/12 (https://dejure.org/2013,53930)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 05.12.2013 - 1 C 1/12 (https://dejure.org/2013,53930)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 05. Dezember 2013 - 1 C 1/12 (https://dejure.org/2013,53930)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

    GG Art 14 Abs. 1; BauGB § 1 Abs. 7, § 30 Abs. 3; BauNVO § 23 Abs. 3; SächsGemO § 39 Abs. 6 S. 2; SächsWaldG § 2 Abs. 3, § 8 Abs. 1 S. 1, § 9 Abs. 2 S. 1, § 25 Abs. 3

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feststellung der Zustimmung zu einem gemeindlichen Satzungsbeschluss; Verstoß gegen das Abwägungsgebot des Satzungsgebers bei einem Bebauungsplan

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bebauungsplan; Satzungsbeschluss; Abstimmungsergebnis; Stimmenauszählung; Subtraktionsmethode; Baufenster; Bebaubarkeit; Abwägungsmangel; Abwägungsmaterial; Abwägungsergebnis; Ersatzaufforstung

  • rechtsportal.de

    Feststellung der Zustimmung zu einem gemeindlichen Satzungsbeschluss; Verstoß gegen das Abwägungsgebot des Satzungsgebers bei einem Bebauungsplan

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Papierfundstellen

  • BauR 2015, 234
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 15.05.2013 - 4 BN 1.13

    Gemeindliche Planungshoheit bei Bahnanlagen; ordnungsgemäßer

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.12.2013 - 1 C 1/12
    Innerhalb des so gezogenen Rahmens wird das Abwägungsgebot jedoch nicht verletzt, wenn sich die Gemeinde in der Kollision zwischen verschiedenen Belangen für die Bevorzugung des einen und damit notwendig für die Zurückstellung des anderen entscheidet (vgl. BVerwG, Beschl. v. 15. Mai 2013 - 4 BN 1.13 -, juris Rn. 18 m. w. N.).

    Diese städtebaulich beachtlichen Allgemeinbelange müssen umso gewichtiger sein, je stärker die Festsetzungen des Bebauungsplans die Befugnisse des Eigentümers einschränken oder Grundstücke von der Bebauung ausschließen, da das durch Art. 14 GG gewährleistete Eigentumsrecht in hervorgehobener Weise zu den von der Bauleitplanung zu berücksichtigenden Belangen gehört (vgl. BVerwG, Beschl. v. 15. Mai 2013 - 4 BN 1.13 -, juris Rn. 17 m. w. N.).

  • BVerwG, 22.09.2010 - 4 CN 2.10

    Klarstellungssatzung; Einbeziehungssatzung; Auslegung; Öffentlichkeits- und

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.12.2013 - 1 C 1/12
    Für die Erheblichkeit eines Rechtsverstoßes ist im Weiteren Voraussetzung, dass er innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden ist; anderenfalls wird er, wenn bei Inkraftsetzung der Satzung auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften sowie auf die Rechtsfolgen hingewiesen worden ist, gemäß § 215 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 oder Nr. 3 BauGB unbeachtlich (vgl. BVerwG, Urt. v. 22. September 2010, BVerwGE 138, 12).

    Dieses ist erst zu beanstanden, wenn selbst eine ohne Fehler durchgeführte Abwägung schlechterdings nicht zum selben Ergebnis führen könnte, weil anderenfalls der Ausgleich zwischen den von der Planung berührten Belangen in einer Weise vorgenommen würde, der zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht (BVerwG, Urt. 22. September 2010 - 4 CN 2.10 -, juris Rn. 22).

  • BVerfG, 19.12.2002 - 1 BvR 1402/01

    Zur Verletzung von GG Art 14 Abs 1 durch Normenkontrollurteil zur Rechtmäßigkeit

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.12.2013 - 1 C 1/12
    72 Dabei ist zunächst davon auszugehen, dass ein wirksamer Bebauungsplan Inhalt und Schranken des Eigentums im Sinne von Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG bestimmt (BVerfG, Beschl. v. 19. Dezember 2002 - 1 BvR 1402/01 -, juris Rn. 12 m. w. N.), so dass ihm gegenüber eine Berufung auf die Eigentumsgarantie nach Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG nicht möglich ist.
  • BVerwG, 20.08.1991 - 4 NB 3.91

    Verwaltungsprozeßrecht: Prüfungsumfang des Normenkontrollgerichts bei

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.12.2013 - 1 C 1/12
    Zur Wahrung der gemeindlichen Zuständigkeit für die Bauleitplanung überlässt es der Senat der Antragsgegnerin, die von ihr als angemessen und städtebaulich erforderlich angesehenen, neuen planerischen Maßnahmen zu ergreifen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20. August 1991 - 4 NB 3.91 -, juris Rn. 16).
  • BGH, 19.09.2002 - V ZB 37/02

    Ermittlung von Abstimmungsergebnissen einer Wohnungseigentümerversammlung

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.12.2013 - 1 C 1/12
    Die von der Antragsgegnerin angewandte Subtraktionsmethode, d. h. die Ja- Stimmen nicht durch gesonderte Abstimmung, sondern durch Subtraktion der Zahl der Nein-Stimmen und der Enthaltungen von der Zahl der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder des Stadtrats zu bestimmen, ist - wie die Antragsgegnerin zu Recht vorgetragen hat - eine im Gesellschaftsrecht von der Rechtsprechung anerkannte Methode zur Bestimmung des tatsächlichen Abstimmungsergebnisses (vgl. BGH, Beschl. v. 19. September 2002 - V ZB 37/02 -, juris Rn. 7 ff. m. w. N.).
  • BVerwG, 19.02.2004 - 4 C 4.03

    Außenbereich; Entprivilegierung; sonstiges Vorhaben; Wohngebäude; Bauernhaus;

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.12.2013 - 1 C 1/12
    Die Baufreiheit wird vom Schutzbereich des Art. 14 GG umfasst (vgl. BVerwG, Urt. v. 19. Februar 2004 - 4 C 4.03 -, juris Rn. 17).
  • BVerwG, 16.06.2011 - 4 CN 1.10

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; subjektive Rechtsposition; Grundeigentum;

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.12.2013 - 1 C 1/12
    Da solche Festsetzungen Inhalts- und Schrankenbestimmungen des Grundeigentums sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 16. Juni 2011 - 4 CN 1.10 -, juris Rn. 13), besteht auf der Grundlage des Antragsvorbringens die Möglichkeit, dass die Antragstellerin in eigenen Rechten - hier: Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG - verletzt ist.
  • VGH Baden-Württemberg, 15.07.2008 - 3 S 2772/06

    Fristwahrende Geltendmachung von Mängeln bei der Aufstellung eines Bebauungsplans

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.12.2013 - 1 C 1/12
    Die Frist zur Geltendmachung von Mängeln kann auch - wie hier mit der Antragsschrift vom 13. Januar 2012 - durch Zustellung eines den inhaltlichen Anforderungen genügenden Schriftsatzes an die Gemeinde im Rahmen des Normenkontrollverfahrens über den betroffenen Bebauungsplan gemacht werden (vgl. VGH BW, Urt. v. 15. Juli 2008 - 3 S 2772/06 -. juris Rn. 55 m. w. N.).
  • BVerwG, 14.11.2012 - 9 C 14.11

    Planfeststellung; Planfeststellungsbeschluss; enteignungsrechtliche Vorwirkung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.12.2013 - 1 C 1/12
    ist die Antragstellerin zwar nicht Eigentümerin, sie verfügt aber über eine Auflassungsvormerkung (§ 883 BGB), die einen Anspruch auf Verschaffung des Eigentums an dem Grundstück sichert und daher regelmäßig auch eine von Art. 14 Abs. 1 GG geschützte Rechtsposition darstellt (vgl. BVerwG, Urt. v. 14. November 2012 - 9 C 14.11 -, juris Rn. 11 ff. m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 30.05.2013 - 1 C 4/13

    Wasserrechtliches Verbot der Ausweisung "neuer Baugebiete" in festgesetzten

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.12.2013 - 1 C 1/12
    50 Aufgrund des durch das Europarechtsanpassungsgesetz Bau - EAG Bau - vom 24. Juni 2006 (BGBl. I. S. 1359) vollzogenen "Wechsels vom materiell-rechtlichen Abwägungsvorgang zu den verfahrensrechtlichen Elementen des Ermittelns und Bewertens" ist mit Blick auf § 215 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BauGB zu beachten, dass auch insoweit keine materiellen Mängel des Abwägungsvorgangs mehr in Rede stehen, sondern formelle Mängel, was durch § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB deutlich wird (vgl. Senatsurt. v. 30. Mai 2013 - 1 C 4/13 -, juris Rn. 84 m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 17.09.2009 - 1 D 15/07

    Einfacher Bebauungsplan; Festsetzungen; Wald; Abwägung; Abwägungsmangel;

  • OVG Hamburg, 05.03.2004 - 1 Bf 183/03
  • AG Brandenburg, 26.09.2016 - 31 C 70/15

    Unberechtigt auf Park-and-Ride-Parkplatz parken - Haftung

    Es ist somit sachgerecht, ihm diese Störung zuzurechnen, die dadurch entsteht, dass sein Pkw zumindest von dieser anderen Person unberechtigt dort auch in der Zeit zwischen 03:00 Uhr und 04:00 Uhr abgestellt wurde ( BGH , Urteil vom 18.12.2015, Az.: V ZR 160/14, u.a. in: NJW 2016, Seiten 863 ff.; AG Neresheim , Urteil vom 07.03.2012, Az.: 1 C 1/12; AG Zwickau , Urteil vom 30.06.2010, Az.: 22 C 2221/09, u.a. in: ADAJUR Dok.Nr. 98403; Lorenz , NJW 2009, Seiten 1025 f.; Schwarz/Ernst , NJW 1997, Seiten 2550 f. ).

    Es hat sich offensichtlich hier nämlich um einen berechtigten Fahrzeugnutzer gehalten, welchem der Beklagte seinen Pkw bewusst überlassen hat ( BGH , Urteil vom 18.12.2015, Az.: V ZR 160/14, u.a. in: NJW 2016, Seiten 863 ff.; AG Neresheim , Urteil vom 07.03.2012, Az.: 1 C 1/12; AG Zwickau , Urteil vom 30.06.2010, Az.: 22 C 2221/09, u.a. in: ADAJUR Dok.Nr. 98403; Lorenz , NJW 2009, Seiten 1025 f.; Schwarz/Ernst , NJW 1997, Seiten 2550 f. ).

    Dies folgt aus § 278 BGB ( AG Neresheim , Urteil vom 07.03.2012, Az.: 1 C 1/12 ).

    Der Beklagte möge nunmehr gegebenenfalls von der betreffenden Person, der er seinen Pkw überlassen hatte, die Erstattung dieser Aufwendungen verlangen ( AG Neresheim , Urteil vom 07.03.2012, Az.: 1 C 1/12 ).

  • VGH Bayern, 09.06.2021 - 15 N 20.1412

    Fehlende Erforderlichkeit eines Bebauungsplans für ein Wochenendhaus-Sondergebiet

    Dadurch dass das Grundstück der Antragsteller und die sonstigen bebauten Grundstücke im bisherigen nördlichen Planbereich infolge der Festsetzungen des "Deckblatt Nr. 4" künftig nicht mehr dem Geltungsbereich des Bebauungsplans unterfallen sollen, wäre deren bauliche Nutzung für die Zukunft nach Maßgabe des dann wieder "auflebenden" § 35 BauGB stark eingeschränkt, was so abwägungsfehlerhaft nicht bzw. nicht richtig in die Abwägung eingestellt wurde (vgl. SächsOVG, U.v 5.12.2013 - 1 C 1/12 - BauR 2015, 234 = juris Rn. 64; Decker a.a.O.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 27.08.2020 - 1 LB 17/17

    Auswirkung der Festsetzung von Baugrenzen auf Grundstücke ohne eine solche

    Die Festsetzungen überbaubarer Grundstücksflächen sind als Bestimmungen von Inhalt und Schranken des Eigentums (Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG) zu qualifizieren (vgl. Fickert/Fieseler, BauNVO, 13. Auflage 2019, § 23 Rn. 5; vgl. auch Sächs. OVG, Urteil vom 05. Dezember 2013 - 1 C 1/12 -, Rn. 66, juris; zu faktischen Baugrenzen Schl.-Holst. OVG, Urteil vom 19. Februar 2015 - 1 LB 5/14 -, Rn. 30, juris).
  • OVG Sachsen, 27.07.2017 - 1 C 5/14

    Normenkontrolle; Bebauungsplan; Antragsfrist; Antragsbefugnis;

    Bei Einleitung des Normenkontrollverfahrens am 4. April 2014 gab es eine Auflassungsvormerkung (§ 883 BGB), die einen Anspruch auf Verschaffung des Eigentums am überplanten Grundstück sicherte und damit auch eine von Art. 14 Abs. 1 GG geschützte Rechtsposition darstellt (vgl. SächsOVG, NK-Urt. v. 5. Dezember 2013 - 1 C 1/12 -, juris Rn. 47 m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 16.11.2015 - 1 C 16/14

    Sanierungssatzung, Ergänzendes Verfahren, Gebietsverkleinerung, Abwägung

    § 39 Abs. 6 SächsGemO enthält auch keine Vorgaben darüber, wie die Stimmenmehrheit im Einzelfall festzustellen ist (SächsOVG, NK-Urt. v. 5. Dezember 2013 - 1 C 1/12 -, juris Rn. 50).47 Im Weiteren ist auch der Nachweis über die Anwesenheit der 64 Stadträte bei jeder einzelnen Beschlussfassung nicht erforderlich, weil gem. § 39 Abs. 6 SächsGemO allein die Mehrheit der Stimmen festzustellen ist.
  • OVG Hamburg, 15.04.2015 - 2 E 2/13

    Pflicht zur Bekanntmachung der Arten verfügbarer Umweltinformationen bei der

    d) Im Hinblick hierauf ist ohne Belang, ob ein weiterer Verfahrensfehler des Aufstellungsverfahrens darin lag, dass - wie von der Antragstellerin im Parallelverfahren 2 E 17/13.N nach § 215 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB fristgerecht geltend gemacht worden ist und für das Normenkontrollgericht von Amts wegen berücksichtigungsfähig wäre (vgl. VGH Mannheim, Urt. v. 15.7.2008, BRS 73, Nr. 36; OVG Bautzen, Urt. v. 5.12.2013, BauR 2015, 234, 235) - die ortsübliche Bekanntmachung der öffentliche Auslegung fehlerhaft gewesen sei, weil die zusätzlich zur Bekanntmachung im Amtlichen Anzeiger der Antragsgegnerin erfolgte Bekanntmachung der Auslegung im Internet weder Angaben zu den vorhandenen umweltbezogenen Informationen enthalten habe noch in ihr auf die Präklusionswirkungen fehlender oder verspäteter Rügen hingewiesen worden sei.
  • OVG Sachsen, 09.03.2022 - 1 C 103/21
    Sie muss dabei u. a. den möglichen Umfang hierfür zu leistender Entschädigungen in die Abwägung einstellen und deshalb auch insoweit alle abwägungsrelevanten Umstände ermitteln (vgl. BVerwG, Urt. v. 23. November 2016 a. a. O., m. w. N.; SächsOVG, NK-Urt. v. 5. Dezember 2013 - 1 C 1/12 -, juris Rn. 58, 63 ff.).
  • OVG Sachsen, 29.11.2022 - 6 A 43/20

    Waldabstand; Eigentumsgarantie; Prozessurteil; Rechtsschutzbedürfnis

    Bei hinreichend gewichtigen Belangen des Allgemeinwohls kann auch die Bebaubarkeit eines Grundstücks eingeschränkt oder aufgehoben werden (vgl. für das Planungsrecht: BVerwG, Beschl. v. 15. Mai 2013 - 4 BN 1.13 -, juris Rn. 17; SächsOVG, Urt. v. 5. Dezember 2013 - 1 C 1/12 -, juris Rn. 79).
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